Künstliche Ernährung ist lebensrettend
Keine Frage, eine künstliche Ernährung kann lebensrettend sein. Dies gilt speziell für Erkrankungen, bei denen die natürliche Nahrungsaufnahme vorübergehend oder dauerhaft über den Mund bzw. den Magen-Darm-Trakt nicht möglich ist.
Mein Promotionsthema war in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde das Thema Karzinome im Mund- und Rachenbereich. Hier kann es dazu kommen, dass das Schlucken von fester Nahrung einfach nicht mehr geht und man über eine Sondenernährung bzw. vorübergehend eine Infusion die Ernährung sicherstellen muss und kann. Sehr häufig wird hier dann eine Sonde gewählt, die in den Bauchraum gelegt wird (sog. PEG-Sonden).
Dies gilt natürlich auch im Bereich der Neurologie, beispielsweise nach einem Schlaganfall, wo ein Schlucken zunächst nicht möglich ist. Die Flüssigkost verhindert hier, dass es zur Aspiration = Verschlucken von Nahrung oder Flüssigkeit in die Luftwege kommt.
Auch in der Geriatrie (Altersmedizin) spielt zunehmend die Sondenernährung eine Rolle. Dies sollte aber nur dann erfolgen, wenn wirklich medizinische Gründe dagegen sprechen, dass das Schlucken bzw. Essen und Trinken nicht möglich ist. Flüssignahrung bzw. Sondenernährung und Infusionen sind natürlich kein Ersatz für Pflegebetreuung durch Altenpflegekräfte oder Krankenschwestern einer Klinik. Hier liegen eindeutig ethische Grenzen einer künstlichen Ernährung, die man berücksichtigen sollte.
Je nach Kranheitsbild bzw. Verlauf der Erkrankung ist dann ein eigenes zusätzliches Trinken bzw. auch Essen möglich, dennoch wird über verschiedenste Flüssignahrung dann eine ausreichend Versorgung mit Nährstoffen und Energie sichergestellt.
Grenzbereiche der Ernährung über Sonden
Künstliche Ernährung muss mit der Zustimmung und Einwilligung der Patienten erfolgen. Häufig haben Angehörige die unberechtigte Sorge, dass es zu einer Art Zwangsbehandlung kommt. Ist der Patient aufgrund seiner Erkrankung (z.B. akute Bewusstlosigkeit / Koma) nicht in der Lage selber seine Zustimmung zu geben, werden die Ärzte über ein Betreuungsgericht eine Gesetzliche Betreuung für den Bereich Gesundheitsfürsorge beantragen lassen. Hier spielen dann natürlich auch eigene etwaige Vollmachten eine Rolle.