Wann muss man mit einer Magersucht in eine Klinik
Antwort:
Wann ist eine stationäre Aufnahme in einer Klinik bei einer Magersucht (Anorexia nervosa) erforderlich ?
In der Therapie von Essstörungen wie der Magersucht (Anorexia nervosa) sind unter bestimmten Umständen Grenzen einer ambulanten Therapie erreicht. Früher oder später stellt sich dann für die Eltern bzw. die selber betroffene Patientin bzw. Patient die Frage nach der Indikation für eine stationäre Therapie in einer spezialisierten Klinik für Essstörungen.
Dabei haben die Fachverbände in sogenannten Leitlinien klare Indikationen, also definierte Gründe bzw. eine nähere Definition der bestehenden Störungen entwickelt , die für eine stationäre Therapie sprechen bzw. sie unvermeidbar machen :
– rapider oder anhaltender Gewichtsverlust (> 20 % über sechs Monate) bzw.
- anhaltender Gewichtsabnahme bzw. fehlende Gewichtszunahme über 3 Monate trotz ambulanter / tagesklinischer Therapiebemühungen
Je jünger eine Patientin ist, desto mehr spielt ein Gewichtsverlust bzw. eine fehlende weitere Gewichtszunahme im Rahmen einer normalen körperlichen Entwicklung eine Rolle. Essstörungen wie die Magersucht müssen immer dann stationär behandelt werden, wenn es eine deutliche und ambulant nicht zu stoppende Gewichtsabnahme gibt.
Sehr häufig beteuern die Patientinnen, es selber mit eigenen Mitteln noch einmal versuchen zu wollen. Die Erfahrung zeigt aber, dass ein anhaltender schwerer Gewichtsverlust nur über ein hochstrukturiertes Betreuungssetting (Esspsychotherapie) u.a. mit einer kontrollierten Wiederernährung und Hilfestellung durch Ernährungsfachkräfte im Rahmen eines Betreuten Essens möglich ist.
– gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m2 bzw. bei Kindern und Jugendlichen unterhalb
der 3. Altersperzentile)
Ein Gewicht unterhalb eines sog. Body Mass-Index von 15 kg/m2 bzw. unterhalb der sog. 3. Altersperzentile bei Kindern und Jugendlichen ist so gravierend, dass ambulant eine Therapiefähigkeit für Psychotherapie nicht gegeben sein kann bzw. die medizinischen Komplikationen und Gefahren so schwerwiegend sind. Es drohen Organschädigungen bzw. es besteht eine stationäre Überwachungsbedürftigkeit.
– soziale oder familiäre Einflussfaktoren, die einen Gesundungsprozess stark behindern (z. B.
soziale Isolation, problematische familiäre Situation, unzureichende soziale
Unterstützung)
– ausgeprägte psychische Komorbidität
– schwere bulimische Symptomatik (z. B. Laxanzien-/Diuretikaabusus, schwere Essanfälle
mit Erbrechen) oder exzessiver Bewegungsdrang, die ambulant nicht beherrscht werden
können
– körperliche Gefährdung oder Komplikationen
– geringe Krankheitseinsicht
– Überforderung im ambulanten Setting, da dieses zu wenig strukturierte Vorgaben
(Mahlzeitenstruktur, Essensmengen, Rückmeldungen zum Essverhalten,
Motivationsbildung) bieten kann.
-- Notwendigkeit der Behandlung durch ein multiprofessionelles Team mit
krankenhaustypischen Heilmethoden (stationäre Intensivtherapie) (KKP)