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Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Zusammenfassung: Als Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bezeichnet man eine Teilhabeleistung von kranken Arbeitnehmern

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Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

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Frage: 
Schriftsteller: Dr Martin Winkler
Erste Version: 2013-11-23.
Letzte Änderung: 2015-01-16.

Wie funktioniert eine Stufenweise Wiedereingliederung ?
Wo finde ich Infos zur Stufenweisen-Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ?

Antwort:

Im Bereich der medizinischen Rehabilitation spielt das Thema Arbeitsunfähigkeit bzw. Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in die Berufstätigkeit eine grosse Rolle. Wir wissen, dass eine längere Krankschreibung bzw. Arbeitunsfähigkeit gerade bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen letztlich selber dazu führt, dass mittel- bis langfristig die Rehabilitation misslingt.

Die stufenweise Wiedereingliederung (nach dem sogenannten Hamburger Modell) ist eine im SGB = Sozialgesetzbuch festgelegte Maßnahme, die zwischen Arzt und Patient abgesprochen hier stufenweise eine Belastungserprobung bzw. Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten Tätigkeit beim Arbeitgeber ermöglichen soll. Im Anschluss an die medizinische Rehabiliation wird diese Maßnahme von der Rentenversicherung übernommen, für die Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung ist man dabei formal noch arbeitsunfähig. Arbeitstätige Patienten beispielsweise mit einer Depression oder Angsterkrankung haben häufig grosse Probleme wieder zurück in das Arbeitsleben zu kommen.

Hierbei gibt es Möglichkeiten der Wiedereingliederung, d.h. Rückkehr in den Beruf. Eine davon ist die stufenweise Wiedereingliederung, die häufig auch als HAMBURGER Modell bezeichnet wird.

Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Patient / die Patientin zum Zeitpunkt der Beantragung einerseits einen Arbeitsplatz / Ausbildungsplatz hat. Andererseits muss man eben als arbeitsunfähig gelten, also krankgeschrieben sein.

Das mag zunächst trivial erscheinen, in der medizinischen Rehabilitation sehen wir aber immer wieder Patienten, die zuletzt noch gearbeitet haben bzw. sich lange über Überstundenfrei oder nicht bezahlten Urlaub über Wasser gehalten haben. Hier kommt die stufenweise Wiedereingliederung nicht in Frage.

Weitere Grundbedingung ist, dass es eine Zustimmung vom Arbeitgeber gibt, die man schriftlich einholen muss.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird ein individueller Wiedereingliederungsplan erstellt. Dieser wird in aller Regel zwischen 6 Wochen und maximal 6 Monaten liegen.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung gilt man noch als "krank" d.h. arbeitsunfähig. Die Beschäftigten erhalten während der Maßnahme Krankengeld oder Übergangsgeld.

Mehr zu den besonderen sozialrechtlichen Regelungen der Stufenweisen Wiedereingliederung bzw. Teilhabe findet man hier unter Stufenweise Wiedereingliederung Die entsprechenden Formulare findet man beispielsweise hier Stufenweise Wiedereingliederung

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