Suchtbehandlung - freiwillig oder gezwungen

Gechrieben von: Wendy Moelker, Gesundheitszentrum Emergis in Goes Holland

Erstversion: 20 Mrz 2004. Letzte Änderung: 22 Mrz 2004.

Frage:

 Sollte ein Abhängigkeitsbehandlung auf freiwilliger Grundlage oder unfreiwillig erfolgen?

Antwort:

Natürlich sollte ein Suchtpatient sich aus freien Stücken zur Entgiftung und Entwöhnungstherapie entschliessen. Bei einer Behandlung gegen den Willen (sei es auf Druck der Angehörigen oder auch per erzwungener Einweisung zur Entgiftung) fehlt häufig die Motivation und Mitarbeit des Patienten, so dass die Erfolgsaussichten deutlich geringer sind. In den Niederlande (und Deutschland) kann ein Suchtpatient nur dann gegen seinen Willen behandelt (entgiftet) werden, wenn er für sich oder andere Personen unmittelbar eine Gefahr darstellt. Dies wird häufiger nach aggressiven Auseinandersetzungen und mit Einschaltung der Polizei (bzw. des Ordnungsamtes und Gerichtes) erfolgen. Ausser an ihrer Suchterkrankung leiden viele Abhängige noch an weiteren psychiatrischen und körperlichen Erkrankungen. Daher bedürfen diese Kranken einer besonderen Betreuung und einen angemessen Ort zur Behandlung.

Eine Zwangsbehandlung (etwa bei einer Einweisung zur Entgiftung in hoch alkoholisiertem Zustand) hat häufig einen Drehtüreffekt, d.h. die Patienten kommen immer wieder in die Klinik ohne dass es zu einer befriedigenden Hilfe oder Veränderung käme.

Letztlich wurden aber die Vorteile einer freiwilligen Behandlung gegenüber einer Zwangsbehandlung nie wirklich wissenschaftlich belegt (sondern entstammen eher der klinischen Erfahrung). Dabei ging man davon aus, dass nur eine freiwillige Behandlung Sinn machen könnte. Neuerdings werden aber auch (z.B. von Politikern) Optionen einer Zwangsbehandlung verstärkt in die Diskussion gebracht.

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Quellen