Kunstfehler / Behandlungsfehler vom Arzt oder Kliniken
Wenn man sich als Patient zu einer Diagnostik oder Behandlung in die Hand von Medizinern begibt, so ist damit ein grosser Vertrauensvorschuss seitens des Patienten verbunden. Der Arzt bzw. die Klinik ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen eine sorgfältige Anamnese, Diagnosestellung und dann Beratung hinsichtlich der möglichen Behandlungsmöglichkeiten vorzunehmen.
Leider kann dann aber nicht in allen Fällen der Therapieerfolg erreicht werden, den sich der Arzt und die Patienten bzw. die Angehörigen wünschen.
Zunehmend mehr Patienten bzw. Angehörige stellen sich dann die Frage, ob Ärztepfusch bzw. Behandlungsfehler des Arztes bzw. der Kliniken für das ungünstige Ergebnis verantwortlich gemacht werden können.
Um es deutlich zu sagen : Gerade weil es sich eben um Krankheiten bzw. leider auch Todesfälle handelt, sind alle Beteiligten häufig stark angespannt bzw. häufig leider auch verbittert. Eine objektive Klärung der Vorfälle bzw. der möglichen Diagnose- und Behandlungsmängel ist dann schwierig.
Die meisten Ärzte und Psychotherapeuten und auch die Kliniken haben aber durchaus ein Interesse daran, dass eine Klärung erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, bieten die Ärzekammern und auch viele Krankenkassen Ansprechpartner an, die man bei Verdacht auf Behandlungsfehler und Kunstfehler einschalten sollte.