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Abstrakt:
Wann wird eine stationäre psychiatrische Behandlung bei Borderline-Patientinnen erforderlich
Frage:
Wann wird eine stationäre psychiatrische Behandlung bei Borderline-Patientinnen erforderlich?
Antwort:
In aller Regel wird in einem ausführlichen Erstgespräch daher mit der Patientin (bzw. dem Patienten) festgelegt, welche Art von Therapie bzw. welcher therapeutische Rahmen (Setting) sinnvoll erscheint.
Eine ambulante Therapie wird immer primär psychotherapeutisch ausgelegt sein. Wesentliche Vorbedingung ist dabei, dass sich ein ausreichend verlässliches Arbeitsbündnis zwischen Therapeut und Patientin absichern lässt. Aufgrund der hochgradigen Identitätsprobleme und häufig extrem schwankenden Gefühle und Impulse bei wiederkehrenden Selbstmordgedanken ist dies für viele Patientinnen eine ganz entscheidende Hürde.
Aber entgegen den häufigen Befürchtungen ist eine stationäre psychiatrische Behandlung zur immer dann erforderlich, wenn die Absprachefähigkeit nicht mehr gegeben ist. Beispiele hierfür wären z.B.:
Im Einzelfall können auch anhaltende schwere Denkstörungen (z.B. präpsychotische Symptome oder schwerde depressive Episoden) die Urteilsfähigkeit soweit einschränken, dass eine vorrübergehende stationäre Behandlung erforderlich wird.
Weit häufiger wird man jedoch der Patientin in einer akuten Krisensituation die freiwillige stationäre Aufnahme zur Krisenintervention anbieten. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine Patientin selber bereits eine Überforderung bzw. Überreizung im Alltag aufgrund von zusätzlich aufgetretenen Belastungsfaktoren bemerkt. Dies kann sich z.B. durch verstärktes Selbstverletzendes Verhalten, aufdrängende Selbstmordgedanken oder –absichten, deutliches Entfremdungserleben bzw. dissoziatives Erleben oder aber einer Zunahme von innerer Leere und Gedanken der Sinn- und Hoffnungslosigkeit zeigen. In aller Regel wissen die Patientinnen dann selber, dass ein stabiles, d.h. durch klare Absprachen und Regeln definiertes Umfeld eines Krankenhauses innerhalb kurzer Zeit zu einer Entlastung beitragen kann. Kriseninterventionen sollten vorher gut abgesprochen sein, da sie z.B. im Rahmen einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erforderlich werden können. Für Angehörige (und bisweilen auch Polizisten) stellen dagegen anhaltende Selbstmordgedanken, wiederholte aggressives oder selbstschädigendes Verhalten oder auch störendes Verhalten in der Öffentlichkeit (z.B. durch Provokation, Ordnungswidrigkeiten, Diebstähle) zunächst keine zwingende Indikation für eine stationäre Aufnahme dar. Zur Entlastung einer akuten Situation wird man jedoch der Patientin in aller Regel eine Aufnahme anbieten.
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