Frage:
Ich habe gelesen, daß Epilepsie kriminelles Verhalten verursachen kann. Trifft das zu?Antwort:
In älteren Artikeln wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass man auch an eine Epilepisie als mögliche Diagnose denken sollte, wenn ein besonders brutales Verbrechen stattgefunden hat, besonders wenn der Täter in einer Art "blinder Wut" gehandelt habe. In den alten forensischen Texten werden Kriminelle mit einer "eplileptoiden Konstitution" beschrieben, was eine Art von psychischer Veranlagung zu gewaltsamen Verbrechen bedeuten sollte.Nachfolgende Untersuchen belegten in keiner Weise diese Behauptungen. In einer skandinavischen Studie bei etwa 1000 Epileptikern wurde kein erhöhtes Auftreten von kriminellem Verhalten gefunden, wenn keine andere psychiatrische Störung vorlag. Noch aktuellere Studien zur Häufigkeit von Epilepsien bei Gefängnisinsassen in England ergaben, dass Anfallserkrankungen geringfügig häufiger waren. Dies kann aber auch durchaus daran liegen, dass möglicherweise diese Gruppe von Kriminellen häufiger in ein Gefängnis geschickt wurden. Ausserdem konnte in vergleichbaren Studien in Italien und Frankreich dies überhaupt nicht bestätigt werden.
Auf jeden Fall sind die Verbrechen keinesfalls gewalttätiger als bei anderen Gefangenen. Daher kann eine Verbindung zwischen Brutalität oder Gefährlichkeit und Epilepsie so sicher nicht hergestellt werden. Daher sind die Zusammenhänge zwischen kriminellen Verhalten möglicherweise eher auf die späteren sozialen Komplikationen oder begleitende psychiatrische Störungen zurückzuführen.
Ganz sicher darf man aber eine mögliche Assoziation zwischen Epilepsie und Gewalt nicht als generelle Regel aufstellen!