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Abstrakt:
Informationen zu verschiedenen Arten von Treppenliften bei Krankheiten
Frage:
Was muss man zur Hilfsmittelversorgung mit einem Treppenlift wissen ?
Antwort:
Stehen Angehörige vor dem Problem einer eingeschränkten Mobilität für Treppen aufgrund von körperlichen Gebrechen ergeben sich zahlreiche Fragestellungen und Probleme.
Dabei müssen sowohl die richtige Auswahl des Treppenlifts, aber auch baurechtliche und nicht zuletzt finanzielle Aspekte in die Beratung einbezogen werden. So ist längst nicht immer die scheinbar billigste Lösung auch die günstigste Wahl zur Überwindung der Treppen bzw. dem Erreichen eines oberen Stockwerks im Haus.
Fachleute unterscheiden bei den Treppenliften zunächst zwischen einem sogenannten Sitzlift und Plattformliften.
Bei einem Sitzlift muss eine Restgeh- und Stehfähigkeit des Patienten gegeben sein. Zumindest müsste man in der Lage sein vom Rollator oder Rollstuhl auf den Sitz des Treppenlifts sich umsetzen zu können bzw dies mit Hilfe einer Pflegeperson zu erreichen. Bei einem Plattformlift wird beispielsweise ein Elektrorollstuhl zusammen mit der Patientin / dem Patienten auf dem Lift in die Höhe befördert. Naturgemäss spielt also sowohl die gesundheitliche Einschränkung des Klienten, aber auch bauliche Rahmenbedingungen für die Auswahl eine Rolle.
Speziell in Mietwohnungen bzw. Mehrparteienwohnungen müssen daneben vertragliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die leider nicht immer behindertenfreundlich ausgelegt sind.
Der Umbau eines Hauses bzw. einer Wohnung in eine behindertengerechte Wohnlösung ist in aller Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, wie die gesundheltliche Prognose und damit die weitere Pflegesituation sein wird. Je jünger der Patient bzw. je länger die Nutzdauer sein wird, desto eher wird man sich für den Kauf eines Treppenlifts entscheiden. Hier sind naturgemäss die individuelle Beratung und damit auch bestmögliche Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und baulichen Rahmenbedingungen am besten möglich.
Es gibt aber auch von den Anbietern von Treppenlift-Systemen, die Angebote für einen gebrauchten Sitzlift bzw. Plattformlifte bzw. auch Miietlösungen für einen Lift anbieten.
Leider wird von der Krankenkasse keine Kostenbeteiligung gewährt. Allerdings kann man bei der Pflegekasse sehr wohl einen finanziellen Zuschuss erwarten, wenn man vor der Anschaffung einen entsprechenden Antrag stellt. Bei allen entsprechenden Fragen ist daher eine professionelle Beratung von Anbietern zur Auswahl von Treppenliften sinnvoll und gehört zu den angebotenen Dienstleistungen.
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