Ärztliche und psychologische Beratung im Bereich Psychologie, Psychosomatik und Psychiatrie (z.B. bei ADHS, Essstörungen, Angst, Beziehungsproblemen, Depression, sexuellen Problemen, Persönlichkeitsstörungen)

Sperrfrist von 2 Jahren bei Psychotherapie

Geschrieben von: Dr Martin Winkler
Erstfassung: 2013-11-23. Geändert: 2013-11-23.

Abstrakt:

Kann ich auch innerhalb der Sperrfrist von 2 Jahren eine neue Psychotherapie beginnen

Frage:

Kann ich auch innerhalb der Sperrfrist von 2 Jahren eine neue Psychotherapie beginnen ?

Antwort:

Immer wieder hört man, dass Patienten mit einer Depression oder anderen psychischen Problematik keine weitere Psychotherapie von der Gesetzlichen Krankenkasse genehmigt bekommen. Zumindest dann nicht, wenn eine genehmigte Therapie ausgelaufen ist und noch nicht 2 Jahre vergangen sind.

Die sog. Sperrfrist von 2 Jahren gilt aber nicht grundsätzlich. Vielmehr ist in aller Regel auch innerhalb dieser Frist von 2 Jahren eine Kostenübernahme durch die Kasse möglich, dann allerdings in einem anderen Therapieverfahren.

Hat man also 2 Jahre eine Therapie bei einem Tiefenpsychologen gemacht, wäre dann ein Therapieverfahrenwechsel zur Verhaltenstherapie möglich. Oder natürlich umgekehrt.

Das hat allerdings in aller Regel den Nachteil zur Folge, das die therapeutische Beziehung zum Therapeuten neu aufgebaut werden muss.

Aber es ist grundsätzlich möglich in den sog. probatorischen Sitzungen eine Kostenübernahme zu erreichen. Die weiteren Therapiesitzungen sind dann innerhalb der 2-Jahres-Frist immer durch einen Gutachter zu überprüfen. Damit hat dann aber der Psychotherapeut und weniger der Patient selber zu kämpfen.