Als Notfall gilt in der Psychiatrie ein Zustand, der durch eine psychische Erkrankung oder akutes Ereignis herbeigeführt ist und der eine unmittelbare Handlung (Handlungszwang) zur Abwendung von
Die in aller Regel akut = neu aufgetretende Symptomatik erfordert eine Handlung von Aussenstehenden, da die psychisch erkrankte Person selber nicht (mehr) in der Lage ist, das Verhalten selber zu steuern bzw. aufgrund der Erkrankung (oder z.B. Alkohol- oder Dogenintoxikation) eine Einsichtsfähigkeit und Selbststeuerungsfähigkeit aufweisen.
Etwa 10 Prozent aller Einsätze im notärztlichen Rettungsdienst beziehen sich auf einen psychiatrischen Notfall
Hierzu gehören
Häufig