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  ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr
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KOM2002 (plain)  ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr

Thread Messages in thread:

reply Re: ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr , ****** , 10 Jan 2007 16:09
plain ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr , 09 Jan 2007 13:31
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ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr
From: ******
Date: Tue, 9 Jan 2007 13:31:31 +0100
Language: German

 


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Guten Tag,
mein Sohn wird in 4 Monaten 18. Er wird seit nunmehr 10 Jahren Kinder-und Jugendpsychiatrisch betreut und bekommt Medikamente. Anfangs Ritalin, später Concerta.
Mit guten Erfolgen !!! Nach einigem auf- und ab besucht er jetzt die 11. Klasse.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass Concerta nicht für die Erwachsenentherapie von den Krankenkassen anerkannt ist - soll heißen ich müsste das medikament dann selbst bezahlen. Mir fehlen hierzu aber leider die finanziellen Mittel, da es ja immerhin 200 Euro im Monat sind.
Wenn er jetzt umgestellt wird auf Strattera - das soll wohl anerkannt werden???
Ich bin ziemlich verunsichert, möchte meinem Sohn keineswegs seinen weiteren Schul- und Berufsweg verbauen. Denn: OHNE Medikamente hätte es es NIE so weit gebracht.
Ich würde mich sehr über eine Antwort / Erfahrungen freuen.
Dankeschön
Grüße Kordula
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Re: ADS Behandlung ab dem 18. Lebensjahr (Reply to: 91575 from ****** )
From: ******
Date: Wed, 10 Jan 2007 16:09:05 +0100
Language: German

 


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Aus rein ärztlicher Sicht bzw. der medizinischen Empfehlungen würde man eigentlich keine Umstellung der Medikation empfehlen, wenn ihr Sohn eine gute Wirksamkeit der Methylphenidat-Behandlung hat. Gerade wurden Zulassungsstudien für Concerta bzw. Medikinet Retard abgeschlossen, so dass von den meisten ADHS-Experten eine Zulassung der Therapie noch in diesem Jahr erwartet wird. Allerdings : Niemand weiss, ob dies wirklich passiert und wann. Solange ist eben das wirtschaftliche Risiko sehr hoch, dass die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden.

Und : Für Strattera (Atomoxetin) gilt die Regel, dass die Kosten im Erwachsenenalter ab dem 18.Lebensjahr nur dann übernommen werden, wenn schon im 17. Lebensjahr die Therapie vorgenommen wurde. Das bedeutet, dass schon allein aufgrund dieser (eigentlich völlig widersinnigen Regelung) einige Ärzte ihren Patienten den Behandlungsversuch empfehlen.

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