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KOM2002 (question)  

Thread Messages in thread:

reply Re: , ****** , 24 Feb 2006 07:32
question ------ , ****** , 23 Feb 2006 13:24
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From: ******
Date: Thu, 23 Feb 2006 13:24:54 +0100
Language: German

 


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question
Hallo ,
am 3. feb hat herr Winkler einen Gast geschrieben das eine zwangseinweisung gehandelt werden kann wenn das Leben für die person oder andere im Umfelt in gefahr ist. wir haben das problen, das an meinen Bruder kein ran kommen ist er Schlägt zu hause alles kurz und klein (er schlägt kein Lebewesen) wegen kleinigkeiten weil meine Mutter die falsche wurst eingekauft hat oder für ihn das falsche zubereitet hat wenn das Duschwasser zu Heiß ist und so weiter alles solche kleinigkeiten für die sie teilweise nicht kann. er konsumiert viele Drogen von gras über Tabletten (e) und weiteres.
man muß auch sagen das meine eltern vor zwei jahren einen schweren Autounfall hatten und mein Vater nach 4 monaten intensiv und krankenhaus aufenthalt gestorben ist, meine mutter hat es schwer verletzt überlebt hat jetzt noch viele proleme, da sie meinen vater nach dem unfall nie gesehen hat und dürch ihre verletzungen in zweierlei hinsicht ( körperlich und selisch ) !
und nun sagt mein bruder soche sachen wie " es ist der falsche wieder nach hause gekommen" und anderes was sie natürlich noch weiter runter zieht.
es kommt dazu das er schon immer schwierig war da er auch unter adhs leident !
meine mutter hat ihm nichts mehr entgegen zu setzen sie macht nur noch das was er will damit sie Ihre ruhe hat nur das funktioniert auch nicht!
sie sagt andauernt wenn sie nicht wüste das ich ihn dann hätte dann wäre sie schon tot !
ich weiß nicht ob es ernst gemeint ist nur ich habe sie auch schon ewig nict mehr lächeln sehen!
er muß weg.
was kann man tun
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Re: (Reply to: 63008 from ****** )
From: ******
Date: Fri, 24 Feb 2006 07:32:18 +0100
Language: German

 


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In einem solchen Fall müsste man die Person (ihren Bruder?) aus dem Haus schmeissen, ggf. über die Polizei ein Platzverbot aussprechen. Dies setzt aber voraus, dass ihre Mutter so konsequent wäre. Meistens scheitert es daran.

Eine Zwangseinweisung wird da vermutlich wenig helfen, da allenfalls für die ganz akute Situation unter dem Drogeneinfluss eine Einweisung erfolgen würde, möglicherweise aber bereits am nächsten Tag die Entlassung folgt.

Lassen Sie sich bei der Drogenberatungsstelle bzw. ggf. beim Sozialpsychiatrischen Dienst ihrer Stadt weiter beraten, wie man im Einzelfall vorgehen kann und sollte.

Es bleibt aber die bittere Erkenntnis, dass man gegen den Willen eines psychisch Kranken nur ganz ganz selten eine Behandlung erzwingen kann oder sollte.

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KOM 2002