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KOM2002 (plain)  Psychosen

Thread Messages in thread:

reply Re: Psychosen , ****** , 20 Mar 2005 08:35
plain Psychosen , ****** , 19 Mar 2005 15:47
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Psychosen
From: ******
Date: Sat, 19 Mar 2005 15:47:27 +0100
Language: German

 


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Vermutlich ist ein Freund aus méinem Bekanntenkreis an einer Psychose erkrankt. Er schlägt seine Freundin und demoliert deren Wohnung und ist davon überzeugt, dass sie das so möchte, ihm sagt, er solle dies tun. Auch bei anderen Freunden demoliert er die Wohnung und begibt sich immer wieder in Auseinanderstzungen, wobei er Argumente verwendet, dei für sein UMfeld nicht mehr nachvollziehbar sind. Nun stellt sich mir die Frage, ob hier eine Psychose in Frage kommt und vor allem, wie wir uns verhalten sollen, da wir ihn z. B nicht mehr in die Wohnung lassen möchten. Wäre das Herbeirufen eines Krankenwagens sinnvoll? Der Betroffene möchte sich nicht von sich aus bei einem Arzt vorstellen... Oder sollen wir die Polizei rufen? Der gesamte Bekanntenkreis ist diesbezüglich recht hilflos, dennoch sind wir davon überzeugt, dass er bei einem Arzt vorstellig werden muß! Wie können wir unserem Freund hier helfen?
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Re: Psychosen (Reply to: 43071 from ****** )
From: ******
Date: Sun, 20 Mar 2005 08:35:54 +0100
Language: German

 


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Ihr Bekannter zeigt Verhaltensweisen, die wir als "fremdaggressives" Verhalten bezeichnen würden. Ob dies nun auf der Grundlage einer psychiatrischen Störung oder aber schlicht aus Aggressionsneigung / Wut oder in einem Zustand z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschieht, ist zunächst zweitrangig.

Wichtig erscheint mir, dass SIE bzw. ihre Freunde sich schützen. Das einfachste Mittel wäre dabei, die Polizei zu rufen. Nach Schilderung der Zusammenhänge werden die vermutlich mit einem Vertreter des Gesundheitsamtes (Sozialpsychiatrischer Dienst) weitere Untersuchungen anstellen, ggf. ihren Bekannten von einem Psychiater untersuchen lassen. Liegt eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vor, so würde zur weiteren Diagnostik und Therapie (bzw. zur akuten Abwendung der Gefahr) eine stationäre Unterbringung erfolgen.


Alternativ könnte man den Sozialpsychiatrischen Dienst informieren, der auch aufsuchend einen "Hausbesuch" macht. Bei fehlender Krankheitseinsicht gibt es auch hier Möglichkeiten, eine stationäre Behandlung zu erzielen.

Bei einer akuten Psychose liegt häufig für den Betroffenen keine Krankheitseinsicht vor. Das bedeutet aber nicht, dass keine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Dies zu entscheiden ist dann aber eben Aufgabe der Fachkräfte.

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