Kann einer Person, die vor 7 Jahren eine Psychose hatte, eine Einstellung für eine Bürotätigkeit nunmehr aus gesundheitlichen Gründen verwehrt werden?
Hallo Henry123
Grundsätzlich würde man zur Beurteilung der Frage doch weit mehr Informationen benötigen. Wichtig wäre u.a., ob es zuvor weitere psychotische Episoden im Sinne einer Schizophrenie gab, ob es derzeit Konzentrationsprobleme gibt oder aber andere Einschränkungen der allgemeinen Belastbarkeit
Zunächst einmal ist ja die Frage, wer eine Einstellung für nicht sinnvoll hält.
Ist es ein potentieller Arbeitgeber, so wird er natürlich die freie Wahl haben und kann letztlich beliebige begründete oder unbegründe Dinge anführen.
Aus Sicht einer medizinischen Rehabilitation wäre eine Patientin nach einer einmaligen psychotischen Episode durchaus arbeitsfähig, wenn eben keine Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme bestehen. Ich würde die meisten Patienten zwar auf das Risiko hinweisen, dass es ein Rückfallrisiko gibt. Im Einzelfall kann eine neuroleptische Medikation die Konzentrationsfähigkeit einschränken (was sicher kein Grund wäre, diese abzusetzen). Es gibt ja spezielle REHA-Einrichtungen für Patienten nach einer Psychose. Schon allein diese Tatsache zeigt ja, dass das Ziel sein sollte eine Patientin in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Eine grundsätzliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit gibt es also nicht.