Ich möchte dazu nur folgende Aussagen machen :
1. Sie sollten den Trennungsschmerz bzw. verletzte Gefühle auf ihrer Seite zunächst selber verarbeiten bzw. Gespräche mit Freunden und Bekannten suchen, BEVOR sie gegen ihre Ex-Freundin vorgehen bzw. sich um ihr Befinden kümmern.
2. Fragen des Sorgerechtes sind Sache eines Anwaltes bzw. des Familiengerichtes (aber erst, wenn der akute Schmerz verflogen ist).
3. Unabhängig von der Frage, welche psychische Störung ihre Ex-Freundin hat, sie werden sie so nicht ändern können. Ob sie sich strafbar macht, ob sie sich selber ruiniert, ob es ihr gut oder schlecht geht : Sie ist eine Erwachsene Frau. Handeln kann man nur, wenn sie sich oder andere in eine AKUTE Gefährdung bringt. Kein Arzt bzw. kein Ordnungsamt würde da jetzt eingreifen. Das bezieht sich natürlich auch auf das Sorgerecht. Das bedeutet ja nicht, dass man es gut heissen kann oder muss oder dass man es verstehen muss oder kann.