Potenzielle Gefahr ?
Potenzielle Gefahr ?
From:
******
Date: Thu, 6 Nov 2008 23:38:02 +0100
|
|
Reply to all
|
|
|
Guten Tag,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig.
Ich mache mir große Sorgen um einen nahen Verwandten. Er ist mittlerweile vierzig Jahre alt. Er leidet an einer "geistigen Störung" (wie soll ich es anders bezeichnen ?). Nach Meinung eines befreundeten Psychotherapeuten bräuchte er "medikamentöse Hilfe". Ich habe mich informiert und erfahren, dass eine sog. Zwangseinweisung bedeuten würde, dass er abgeholt werden würde, untersucht würde und am nächsten Tage wieder nach Hause kommen würde. Da er nicht sich selber, sondern alle anderen Menschen für krank hält, würde das wenig hilfreich sein.
Leider ist er im letzten halben Jahr deutlich extremer in seinen Äusserungen geworden. Und daher resultiert auch meine Angst.
Nun komme ich endlich zu meiner Frage:
Wie kann ich erkennen, ob von ihm eine Gefahr für andere Menschen ausgeht ?
Oder anders: Ab wann wird ein Mensch gefährlich ?
Er fühlt sich von allen anderen Menschen versklavt. Wann schlägt seine Resignation in Wut um ?
Ich fühle mich hoffnungslos überfordert. Ich habe zwar Therapieerfahrungen, bin aber kein Therapeut. Ich bin aber der einzige Mensch zu dem er noch häufigeren Kontakt hat.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Jochen
Re: Potenzielle Gefahr ?
(Reply to:
132366
from
******
)
From:
******
Date: Fri, 7 Nov 2008 12:20:25 +0100
|
|
Reply to all
|
|
|
Sie werden das nicht entscheiden können.
Solche Äußerungen kann ein Mensch auch mal nur aus Frust machen bzw. als Reaktionen z.B. gegen einen Bescheid von der ARGE. Es kann aber auch eine Psychose vorliegen.
Wenn eine Störung der Sicherheit für IHN oder aber die Aussenwelt im Sinne einer Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, wird man handeln müssen. Sie könnten allenfalls den Sozialpsychiatrischen Dienst des Ortes informieren und den Sachverhalt dort schildern. Die Kollegen erreicht man meist über das Gesundheitsamt. Hier wird dann entschieden, ob ein Arzt oder anderer Mitarbeiter die Person aufsucht und ein Gespräch führt. Ggf. dann aber auch entscheidet, ob formal eine Unterbringung in einer Klinik erforderlich ist.
Ob diese dann nur einen Tag oder länger anhält, ist vom Gutachten bzw. der Entscheidung eines Richters abhängig. Ohne genauere Kenntnisse des Sachverhaltes bleibt es aber spekulativ.
Re: Potenzielle Gefahr ?
(Reply to:
132391
from
******
)
From:
******
Date: Fri, 7 Nov 2008 21:40:57 +0100
|
|
Reply to all
|
|
|
Das Problem ist tatsächlich, dass hier vermutlich keine psychiatrische Erklärung im Vordergrund steht. Zumindest nicht im Sinne einer Psychose oder einer anderen "akuten" Erkrankung.
Wenn Jemand aus Frust, bzw. geringer Frustrationstoleranz, innerer Anspannung oder anderen Beweggründen eine "Kurzschlusshandlung" begeht, ist dies zumeist eben nicht mehr im Gebiet des Psychiaters sondern leider der Polizei.
Natürlich wird man (bei Freiwilligkeit) eine Therapie anbieten. Aber gegen real ungünstige Lebensbedingungen bzw. Frust hilft natürlich eine Medikation bzw. Psychotherapie nur bedingt. Man kann lernen, andere Wege des Frustabbaus als Gewalt oder Alkohol zu finden.
Letztlich wird man aber eben nur als Aussenstehender einen geringen Einfluss haben.
Eine Unterbringung kann natürlich auch länger sein. Wenn es aber eben "nur" um die Angst vor einem Affektdurchbruch geht, wird man sicher keine Grundlage für eine längere Unterbringung haben.
|