Home   News   Forums   Log in    Get personal advice    My area     Help    
|
Go to:
Alle Foren
  Fragen an die Experten
  Frage an einen Arzt / Psychiater / Sexualtherapeuten / (Verwenden Sie das Formular oben, nicht die Form unten.)
  Depression und Schweigepflicht
  Re: Depression und Schweigepflicht
AKTUELL:
WEITER


THEMEN

KOM2002 (question)  Depression und Schweigepflicht

Thread Messages in thread:

reply Re: Depression und Schweigepflicht , ****** , 16 Feb 2008 10:34
question Depression und Schweigepflicht , ****** , 16 Feb 2008 08:56
 119033. To top of pageTop   Next message down
Depression und Schweigepflicht
From: ******
Date: Sat, 16 Feb 2008 08:56:37 +0100
Language: German

 


Reply to this message

Reply to all  

question
Hallo Herr Winter,

wenn man an Depression leidet und auch Selbstmordgedanken hegt, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man folgende Frage: "Ich frage jetzt konkret: Haben Sie Selbstmordgedanken? Wenn ja, sind es nur Gedanken oder haben Sie schon einmal konkret Schritte überlegt, dies in die Tat umzusetzen?" In etwa so beantworten würde und der Therapeut an §203 StGB gebunden ist?:
"Ja, Selbstmordgedanken kommen ab und zu auf. Allerdings scheitert es immer an der Umsetzung. Ich schaffe ich es nicht, die Rasierklinge mit der notwendigen Kraft anzusetzen. Mein Selbstschutzmechanismus funktioniert hier einfach zu gut. Daher ein klares Nein! Ein aktives Umsetzen in die Tat ist mir nicht möglich. Passiv hingegen sieht das ein wenig anders aus. Wenn sich eine Gelegenheit bietet bin ich dabei. (z.B. Weglassen von Vorsorgeuntersuchungen, Abstand nehmen von lebensnotwendiger Operation (fiktives Beispiel), mutwillig in Gefahr begeben (etwa nachts allein im Wald spazieren)). Nur nach Selbstmord sollte es am Ende nicht aussehen. Mag sein, dass ich möglicherweise aktiv nach einer guten Gelegenheit suche, aber die lässt sich offensichtlich nicht so leicht finden."

Wie kann man dies offen und ehrlich antworten, ohne mit ungewollten Konzequenzen rechnen zu müssen (z.B. Zwangseinweisung, stationäre Behandlung). Oder würde bei dieser oben angeführten Antwort keine Selbstmordgefahr bestehen? Wie soll man ein Vertrauen zum Therapeuten aufbauen, wenn man weiss das er an §203 gebunden ist???




 119036. To top of pageTop Previous message Previous message  
Re: Depression und Schweigepflicht (Reply to: 119033 from ****** )
From: ******
Date: Sat, 16 Feb 2008 10:34:00 +0100
Language: German

 


Reply to this message

Reply to all  

reply
Suizidalität, d.h. chronische Gedanken an den eigenen Tod sind noch kein Grund eine Einweisung gegen den Willen des Patienten vorzunehmen. Es kommt immer auf die Absprachefähigkeit an. Anders ausgedrückt : Der Patient muss glaubhaft zusichern können, dass er den nächsten vereinbarten ambulanten Termin auch einhalten kann und wird.

Sie schildern einerseits chronische Selbstmordgedanken, wie sie z.B. im Rahmen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung häufig sind. Damit können die meisten Psychotherapeuten gut umgehen und werden sicher nicht in Panik geraten. Auch das parasuizidale Verhalten (den eigenen Tod billigend in Kauf nehmen) kann man noch dazu zählen, solange sie nicht sich und andere Personen in Gefahr bringen. Da sie sich klar von der Umsetzung von Selbstmordgedanken distanzieren und auch offensichtlich keine Stimmen bzw. "imperativen" Befehle zu einem Suizid drängen, hätte ich kein Probleme eine ambulante Therapie zu machen. Und natürlich würde man da erstmal nicht eine Zwangseinweisung vornehmen.

Es ist allerdings schon problematisch eine ambulante Therapie zu machen, wenn sie eigentlich mehr mit dem Thema Tod als Leben beschäftigt sind. Ich würde das immer offen in der Therapie ansprechen und eben zum Thema machen. Meine Haltung als Therapeut geht natürlich immer in Richtung Leben bzw. die Erwartung, langfristig helfen zu können. Zumindest in der Zielsetzung sollten gemeinsame Perspektiven zwischen Klient und Therapeut bestehen.

You are not logged in
Today's date: Thu, 28 Mar 2024 16:15:51 +0100
KOM 2002