Hallo Herr Winter,
wenn man an Depression leidet und auch Selbstmordgedanken hegt, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man folgende Frage: "Ich frage jetzt konkret: Haben Sie Selbstmordgedanken? Wenn ja, sind es nur Gedanken oder haben Sie schon einmal konkret Schritte überlegt, dies in die Tat umzusetzen?" In etwa so beantworten würde und der Therapeut an §203 StGB gebunden ist?:
"Ja, Selbstmordgedanken kommen ab und zu auf. Allerdings scheitert es immer an der Umsetzung. Ich schaffe ich es nicht, die Rasierklinge mit der notwendigen Kraft anzusetzen. Mein Selbstschutzmechanismus funktioniert hier einfach zu gut. Daher ein klares Nein! Ein aktives Umsetzen in die Tat ist mir nicht möglich. Passiv hingegen sieht das ein wenig anders aus. Wenn sich eine Gelegenheit bietet bin ich dabei. (z.B. Weglassen von Vorsorgeuntersuchungen, Abstand nehmen von lebensnotwendiger Operation (fiktives Beispiel), mutwillig in Gefahr begeben (etwa nachts allein im Wald spazieren)). Nur nach Selbstmord sollte es am Ende nicht aussehen. Mag sein, dass ich möglicherweise aktiv nach einer guten Gelegenheit suche, aber die lässt sich offensichtlich nicht so leicht finden."
Wie kann man dies offen und ehrlich antworten, ohne mit ungewollten Konzequenzen rechnen zu müssen (z.B. Zwangseinweisung, stationäre Behandlung). Oder würde bei dieser oben angeführten Antwort keine Selbstmordgefahr bestehen? Wie soll man ein Vertrauen zum Therapeuten aufbauen, wenn man weiss das er an §203 gebunden ist???