So würde ich die Aussagen nicht stehen lassen wollen. Wenn es darum geht, dass es Probleme geben "könnte", so ist dies sicher nie auszuschliessen. Das Führen eines PKW unter Medikamenten, insbesondere BTM-pflichtigen Medikamenten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird aber nicht verfolgt, wenn die Medikation ordnungsgemäss eingenommen wurde. Theoretisch ist es nun vorstelltbar, dass bei einem Unfall dies überprüft wird. Ich würde als Gutachter nie zu dem Ergebnis kommen, dass dadurch die Fahrtüchtigkeit negativ beeinträchtigt wurde (wenn das Medikament noch wirkte). Hierzu gibt es zwischenzeitlich etliche Untersuchungen, die die unbedingte Empfehlung zur weitern Medikamenteneinnahme bei Fahranfängern eindrucksvoll belegen. Es wäre aus meiner Sicht völlig unverantwortlich, OHNE Stimulanzien den Sohn Autofahren zu lassen, wenn er die Medikation offensichtlich benötigt.
Zu diesem Ergebnis würde auch jeder andere vernünftige ADHS-Experte kommen.Dennoch ist es denkbar (aber sehr unwahrscheinlich), das eine Mitschuld zu einer Minderung (aber nicht Aufhebung) der Versicherungsleistungen führen könnte. Ich halte das für sehr sehr sehr hypothetisch.
Man könnte es auch anders ausdrücken : Lieber einen lebenden Sohn ohne Unfall (aber möglicherweise mit Problemen mit einem unkundigen Versicherungsmenschen) als ein Risikounfall. Mir sind auch aus meinem Bekanntenkreis genug Unfälle mit tödlichem Ausgang bei vermutlich ADHS-Betroffenen bekannt (die es aber eben nicht bis zur Diagnostik geschafft hatten)
Anders ist die Frage, ob die Krankenkasse die Medikation weiter übernimmt. Aber wie gesagt, das ist ein ganz anderes Probem. Mein deutlicher Rat : Geben Sie ihrem Sohn unbedingt weiter die Medikation oder verbieten Sie ihm, den Führerschein zu machen bzw. ein Auto zu fahren. Drastische Aussage, aber dazu stehe ich in diesem speziellen Zusammenhang.