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  Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat
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KOM2002 (plain)  Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat

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reply Re: Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat , ****** , 29 Aug 2007 21:18
plain Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat , 29 Aug 2007 19:32
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Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat
From: ******
Date: Wed, 29 Aug 2007 19:32:39 +0200
Language: German

 


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plain
Guten Tag,
da mein Sohn kommenden Monat 18 Jahre alt wird und dann nicht mehr vom Kinderarzt behandelt und mit Methylphenidat versorgt werden kann, fragen ich sie:
ist die Behauptung der Kinderarztes richtig, dass es rechtliche Probleme mit Versicherungen geben kann, wenn der 18-jährige Autofahrneuling mit Methylphenidat versorgt ist und dann einen selbst verschuldeten Unfall baut? Kann es sein, dass aufgrund der Medikamenteneinnahme, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, die Versicherung nicht zahlt oder gar weitere Probleme in Aussicht gestellt werden?
Wenn ja, ist dies für alle Medikamente dieser Art zutreffend?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuene. Vielen Dank!

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Re: Verordnung und rechtliche Probleme bei 18-jährigen Autofahrern mit Methylphenidat (Reply to: 107824 from ****** )
From: ******
Date: Wed, 29 Aug 2007 21:18:34 +0200
Language: German

 


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So würde ich die Aussagen nicht stehen lassen wollen. Wenn es darum geht, dass es Probleme geben "könnte", so ist dies sicher nie auszuschliessen. Das Führen eines PKW unter Medikamenten, insbesondere BTM-pflichtigen Medikamenten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird aber nicht verfolgt, wenn die Medikation ordnungsgemäss eingenommen wurde. Theoretisch ist es nun vorstelltbar, dass bei einem Unfall dies überprüft wird. Ich würde als Gutachter nie zu dem Ergebnis kommen, dass dadurch die Fahrtüchtigkeit negativ beeinträchtigt wurde (wenn das Medikament noch wirkte). Hierzu gibt es zwischenzeitlich etliche Untersuchungen, die die unbedingte Empfehlung zur weitern Medikamenteneinnahme bei Fahranfängern eindrucksvoll belegen. Es wäre aus meiner Sicht völlig unverantwortlich, OHNE Stimulanzien den Sohn Autofahren zu lassen, wenn er die Medikation offensichtlich benötigt.

Zu diesem Ergebnis würde auch jeder andere vernünftige ADHS-Experte kommen.Dennoch ist es denkbar (aber sehr unwahrscheinlich), das eine Mitschuld zu einer Minderung (aber nicht Aufhebung) der Versicherungsleistungen führen könnte. Ich halte das für sehr sehr sehr hypothetisch.

Man könnte es auch anders ausdrücken : Lieber einen lebenden Sohn ohne Unfall (aber möglicherweise mit Problemen mit einem unkundigen Versicherungsmenschen) als ein Risikounfall. Mir sind auch aus meinem Bekanntenkreis genug Unfälle mit tödlichem Ausgang bei vermutlich ADHS-Betroffenen bekannt (die es aber eben nicht bis zur Diagnostik geschafft hatten)

Anders ist die Frage, ob die Krankenkasse die Medikation weiter übernimmt. Aber wie gesagt, das ist ein ganz anderes Probem. Mein deutlicher Rat : Geben Sie ihrem Sohn unbedingt weiter die Medikation oder verbieten Sie ihm, den Führerschein zu machen bzw. ein Auto zu fahren. Drastische Aussage, aber dazu stehe ich in diesem speziellen Zusammenhang.

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