Leider ist es noch häufig so, dass sich Rehabilitationskliniken nicht speziell mit ADHS auskennen oder eine störungsspezifische Behandlung anbieten. Selbstverständlich kann und sollte man dies reklamieren. Dazu sollte man einerseits bei der Klinik selber die Rückmeldebögen dafür verwenden bzw. noch besser ein Gespräch suchen. Dann kann und sollte man sich mit dem Kostenträger (Krankenkasse bzw. Rentenversicherung) in Verbindung setzen und seine Unzufriedenheit mit Begründungen darlegen. Selbstverständlich kann man dann einen neuen Antrag stellen. Zu meist wird dieser in solchen Fällen auch stattgegeben. Leider ist es aber nach meiner persönlichen Erfahrung so, dass es bei den Rentenversicherungsträgern recht schwierig ist, in eine fachlich optimal geeignete Klinik geschickt zu werden.