Psychiatrische Begutachtung
Erstfassung: 2015-02-03.
Geändert:
2015-02-03.
Abstrakt:
Psychiatrische Begutachtung im Strafrecht, Zivilrecht und Sozialrecht
Psychiatrische Begutachtung
Viele Menschen kommen erstmals im Rahmen einer sogenannten psychiatrischen Begutachtung (z.B. sozialmedizinischen Begutachtung) mit einem Psychiater (oder Facharzt für Nervenheilkunde) in Kontakt.
Grundsätzlich spielen Begutachtungen durch Psychiater oder Neurologen in den folgenden Bereichen eine Rolle
Strafrecht
Hier geht es hautpsächlich um die Beurteilung von Schuldfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt einer Straftat. Daneben sollen Aussagen zur Prognose hinsichtlich einer Rückfallgefährdung gemacht werden.
Betreuungsrecht
Gerade ältere Menschen (z.B. mit Demenz) oder auch im Rahmen einer plötzlichen Erkrankung (z.B. Schlaganfall) sind möglicherweise nicht mehr in der Lage, ihre rechtlichen Angelegenheiten selber zu regeln. Hier greift dann u.a. das Betreuungsrecht. Psychiater sollen dann ggf. beurteilen, ob eine medizinische Behandlung bzw. Unterbringung in einer Klinik (ggf. auch ohne Einverständnis des Patienten) erforderlich ist.
Zusätzlich spielt eine psychiatrische Beurteilung in Bereichen wie
- Geschäftsfähigkeit
- Einwilligungsfähigkeit
- Testierfähigkeit (z.B. beim Testament) eine Rolle
Sozialrechtliche Begutachtung
= sozialmedizinische Beurteilung
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