PSA steht für Prostata spezifisches Antigen. Dabei handelt es sich um ein Eiweiss, dass ausschliesslich in den Zellen der Prostata gebildet wird und erhöht sein soll, wenn diese Zellen im Rahmen einer Entartung ein bösartiges Wachstum aufweist. Allerdings kann die Aktivität eben auch unspezifisch (z.B. bei einer Entzündung oder vielleicht auch schon normalen Vergrösserung der Vorsteherdrüse) verändert sein.
Ob sich die Bestimmung dieses Wertes tatsächlich als Screening für Krebs der Prostata eignet und gegenüber der herkömmlichen Vorsorge beim Männerarzt (Urologen) durch eine Tastuntersuchung bzw. gar weiterführende Methoden der Biopsie und MRT (Kernspin) beweisen kann, ist mehr als umstritten. Daher wird in aller Regel die Bestimmung des PSA-Wertes als Vorsorgeuntersuchung nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Selbstverständlich sieht dies aber anders aus, wenn im Verlauf einer Krebsbehandlung bei Prostatakarzinom der PSA-Wert als Marker für die Krebsaktivität bzw. noch vorhandene Restaktivität des Krebses genommen wird.