Frage:
Was bedeutet gefährdete oder aufgehobene TeilhabeAntwort:
Im Bereich der Rehabilitation spielen derartige sozialmedizinische Fragestellungen eine grosse Rolle, letztlich geht es aber genauso um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit dem Recht auf begabungsadäquate Bildung und Förderung = Inklusion von Menschen mit Behinderung. Teilhabe kann man als die Einbeziehung = Integration eines Menschen in eine Lebenssituation bzw. privaten oder beruflichen (bzw. schulischen) Lebensbereich verstehen. Dabei besteht ein Anspruch auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zur Daseinsentfaltung, die den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Anders ausgedrückt : Hier geht es um die Frage, ob der betroffene Mensch an all den Dingen im Leben teilnehmen kann, die ein vergleichbarer Mensch ohne gesundheitliche oder psychische Problematik teilnehmen würde.
Für die Beurteilung wird ein bio-psycho-soziales Modell herangezogen, dass sowohl Aktivitäten bzw. individuelle Anforderungen im Alltag, Schule und Beruf wie auch die Umgebungsbedingungen = Kontextbedingungen berücksichtigen soll. Behinderungen werden dann so verstanden, dass über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten die Teilhabe = Teilnahme bzw. Integration in normale gesellschaftliche Aktivitäten und Ausbildungen bzw. Tätigkeiten wie auch privater sozialer Aktivitäten durch eine Erkrankung bzw. seelische Behinderung gefährdet oder aufgehoben ist.
Dies ist zunächst von einem Schwerbehindertenausweis für Behinderte bzw. dem sog. GdB = Grad der Behinderung zu unterscheiden, da es sich zunächst auf unterschiedliche sozialrechtliche Konzepte bezieht.