Einwilligungsvorbehalt

Erstversion: 2015-01-30. Letzte Änderung: 2015-01-30.

Frage:

 Was bedeutet Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung ?

Antwort:

Einwilligungsvorbehalt

ist ein Begriff aus dem Betreuungsgesetzt ($1903 BGB). Es bezieht sich auf eine zusätzliche Einschränkung für einen Betreuten zur Abwendung einer erhebliche Gefahr der eigenen Person bzw. - weit häufiger - des Vermögens.

Ein Einwilligungsvorbehalt wird beispielsweise häufig sogar auf Antrag des Betreuten selber ausgesprochen, wenn z.B. im Rahmen einer Manie oder Suchterkrankung (z.B. Spielsucht) die Gefahr besteht, dass zu viel Geld verplempert wird oder aber Geschäfte getätigt werden, die entsprechende langfristige negative Folgen für den Patienten hätte.

Beim Einwilligungsvorbehalt ordnet das Betreuungsgericht also an, dass der Betreuer jeweils bei den betreffenden Aufgabenkreises seine Einwilligung geben muss.

Mehr zum Thema Einwilligungsvorbehalt hier http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Einwilligungsvorbehalt