Blutzuckermessgeräte und Blutzucker-Teststreifen kaufen
Leider gibt es auch bei Hausärzten grosse Verunsicherung darüber, welche Leistungen im Bereich der Blutzucker-Selbstkontrolle nun von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und was der Patient ggf. selber tragen muss.
Relativ einfach ist die Situation beim insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 1
Hier werden die Krankenkassen sowohl ein Blutzuckermessgerät zumindest bis zu einer gewissen Kostengrenze von ca 13-15 Euro übernehmen. Möchte man sich ein etwas kostspieligeres Gerät leisten, so werden die Kosten anteilig übernommen.
Bei Altersdiabetes bzw. nicht insulin-therapiertem Diabetes wird man nur in einer Einzelfallprüfung eine Blutzuckerselbstmessung von der Kasse genehmigt bekommen. Hier kann es aber durchaus Sinn machen, sich selber ein Blutzuckergerät zu kaufen bzw. sich bei einer festlichen Gelegenheit schenken zu lassen.
Bei der Blutzuckerselbstkontrolle bei insulinabhängigem Diabetes werden die Teststreifen von der Krankenkasse mehr oder weniger unbegrenzt übernommen. Sie müssen also keine Teststreifen kaufen.
Nun gilt als "unbegrenzt" ein Rahmen von vielleicht 400 Stück im Quartal. Wenn mit ihrem Diabetologen bzw. Hausarzt eine engere Blutzucker-Kontrolle vereinbart ist, sind auch mehr möglich.
Die Ärzte befürchten dann allerdings, dass Regressforderungen wegen Überschreitung des Praxisbudgets auf sie zukommen.
Da die Preise für Teststreifen in den letzten Jahren rückläufig waren, reduziert sich diese Befürchtung aber zwischenzeitlich auch etwas.
Teststreifen bei Typ-2-Diabetes bzw. nicht mit einer Insulintherapie behandelten Diabetiker werden von den meisten Krankenkassen entweder nicht oder begrenzt auf 50 Stück im Quartal bezahlt.
Ausnahmen wären schwere Fälle mit starken Blutzuckerschwankungen bzw. erhöhten Anforderungen an die Selbstkontrolle.
Hier müssten sie dann selber Blutzucker-Teststreifen kaufen.