Fahrtauglichkeit und Psychopharmaka

Gechrieben von: Martin Winkler

Erstversion: 27 Dez 2003. Letzte Änderung: 27 Dez 2003.

Frage:

 Ist die Fahrtauglichkeit (Autofahren) durch Psychopharmaka aufgehoben?
Mein Mann wird aufgrund einer depressiven Störung mit einem Antidepressivum (Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) behandelt. Seit mehreren Wochen ist er wieder nahezu beschwerdefrei, traut sich aber noch nicht wieder Auto zu fahren. Nun haben wir für das Frühjahr eine Ferienreise nach Italien geplant. Darf mein Mann überhaupt mit Medikamenten Auto fahren?

Antwort:

Grundsätzlich bestehen bei einer Dauerbehandlung mit zentralnervös wirkenden Medikamenten nur sehr selten Bedenken gegen das weitere Autofahren.

Dabei sind aber eine Reihe von (eigentlich selbstverständlichen) Aspekte zu bedenken:

In der Akutphase einer psychischen Erkrankung sollten die Betroffenen kein Auto (oder andere Fahrzeuge führen). Dies gilt ganz explizit bei sog. akuten Psychosen (d.h. Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis oder anderen Erkrankungen mit Veränderungen der Wahrnehmung). Nach Abklingen der akuten schweren psychotischen Symptome ist dann eine Fahreignung wieder gegeben, wenn dauerhaft keine entsprechenden kognitiven Einbussen bzw. Symptome eines Wahns mehr nachweisbar sind. Als eine wesentliche Voraussetzung wird hier in aller Regel die regelmässige Medikamenteneinnahme (insbesondere die Zuverlässigkeit, d.h. Compliance) vom Arzt beurteilt und danach die Wiedererlaubnis zum Autofahren gegeben.

Auch bei schweren Depressionen (mit entsprechenden Veränderungen des Denkens und der Selbstwahrnehmung) sollte vor dem Führen eines PKW zunächst das O.K. des behandlnden Psychiaters eingeholt werden.

Natürlich können Psychopharmaka in der Einstellungsphase (d.h. zu Beginn einer Behandlung) die Wahrnehmung und auch Aufmerksamkeitsfunktionen nachhaltig verändern. Daher ist in dieser Phase in aller Regel das Autofahren nicht erlaubt. Dies gilt besonders für eher dämpfende (sog. sedierende) Medikamente (insbesondere natürlich Benzodiazepine, Neuroleptika und bestimmte Antidepressiva wie z.b. Mirtazapin). Dies wird von den behandelnden Therapeuten aber in aller Regel auch ausdrücklich erwähnt und ist zusätzlich im Medikamentenbeipackzettel zu lesen.

Die rechtlichen Bestimmungen sind in den sog. "Begutachtungsleitlinien Krankheit und Kraftverkehr" detailiert beschrieben. Mehr

In jedem Fall sollte man aber jeweils mit seinem Arzt bzw. Psychotherapeuten darüber reden und sich im Einzelfall beraten lassen.

Quellen